Wichtige Vertriebsinformation

Erstattungsoptionen von abgesagten Buchungen und Provisionsausblick

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

hiermit möchten wir Sie aktuell zu dem weiteren Vorgehen in Zusammenhang mit abgesagten Reisen und die Erstattungsoptionen der eingezahlten Kundengelder informieren sowie über Ihre Provisionen in Bezug auf Guthaben/Neubuchung sowie einen Ausblick auf das Provisionsmodell für das Geschäftsjahr 2020/2021 geben.

Vorab möchten wir uns aber an dieser Stelle ausdrücklich dafür entschuldigen, dass unsere Erreichbarkeit in den letzten Wochen für Sie möglicherweise unbefriedigend war. Unser Vertriebsteam hat versucht, trotz Kurzarbeit, so gut wie möglich erreichbar zu sein. Das waren wir schon immer, auch während der letzten Wochen und sind wir auch weiterhin täglich im Agenturservice, während unser Serviceteam unter Hochdruck mit der Abwicklung der abgesagten Reisen beschäftigt war und ist.

Hier nochmal die Kontaktdaten:
Agenturservice Leipzig: telefonisch zwischen 9 Uhr und 12:30 Uhr unter 0341/909 87 39 oder per E-Mail zwischen 9 Uhr und 17:30 Uhr unter agentur@lmx-reiseservice.de
Serviceteam Berlin für LMX Individuell und Suntrips: telefonisch täglich von 10 Uhr bis 18 Uhr unter 030/887 11 70 und per Email unter info@suntrips.de oder info@lmx-individuell.de erreichbar.

Im Laufe der nächsten Tage, beginnend ab heute, werden wir zunächst alle unsere von Reiseabsagen aufgrund der behördlichen Anordnungen im Zusammenhang mit der Eindämmung der Corona-Pandemie betroffenen gemeinsamen Kunden mit Abreisedatum bis einschließlich 30.04.2020 von uns aus per Email anschreiben. So werden wir dann auch sukzessive mit den abgesagten Reisen nach dem 30.04.2020 bis 14.06.2020 verfahren.

In diesem E-Mail-Anschreiben erklären wir unseren gemeinsamen Kunden nochmal ausführlich die aktuelle Situation und bitten die Kunden, uns ihre Erstattungsoptionen über eine eigens dafür eingerichtete Guthaben-Webseite mitzuteilen. Dazu haben wir auch ein Kundenvideo unserer Geschäftsleitung mit allen notwendigen Informationen erstellt. Dieses können Sie hier ebenfalls anschauen: Link zum Video

Es ist uns sehr wichtig, dass wir sie unterrichtet halten aber die Informationen an die Kunden und die hauptsächliche Abwicklung durch uns übernommen wird – und das schon seit Beginn der Corona-Krise.

Hierzu ist es sicher gut zu wissen, was wir mit dem Geld unserer gemeinsamen Kunden gemacht haben:
Als gewissenhafter Reiseveranstalter haben wir bereits im Voraus Ihre Flüge, Ihre Transfers und Ihre Hotels sowie ggf. Zusatzleistungen in den Urlaubsländern größtenteils vollständig bezahlt. Es ist leider nicht so, dass alle Reiseveranstalter immer erst im Nachhinein bezahlen, wir zahlen grundsätzlich im Voraus, damit die Leistung für die Reise auch zur Verfügung steht. Nun ist schon seit Mitte/Ende März ein großer Teil unserer Mitarbeiter unermüdlich damit beschäftigt, diese Zahlungen von Fluggesellschaften und den entsprechenden Lieferanten für Transfer, Reiseleitung und Hotels zurückzufordern. Leider ist dies in der derzeitigen Situation sehr schleppend und zäh. Insbesondere bei Fluggesellschaften ist dies momentan sehr schwierig, wie Sie vielleicht selbst in Ihrer täglichen Arbeit erleben und auch aus den Medien erfahren haben, verhalten sich die meisten Airlines momentan nicht korrekt bei den Rückzahlungen und wollen ausschließlich Gutscheine auch an Reiseveranstalter ausgeben. Und aktuell haben die meisten Fluggesellschaften kein Einsehen, was uns zu gerichtlichen Schritten nötigt. Aber in der derzeitigen Situation werden auch die Gerichte länger für Entscheidungen brauchen. Aktuell bemühen wir uns mit Hochdruck um mehrere Millionen Euro, die wir für die Kunden an Airlines und andere Leistungsträger bezahlt haben.

Unabhängig davon haben wir pünktlich alle Rechnungen für die Wintersaison an Hotels und Incomingagenturen bezahlt und auch natürlich weiterhin Provisionsauszahlungen an Reisebüros durchgeführt.

Nun werden Sie sich vielleicht fragen, warum nimmt LMX nicht die in der Presse so gepriesenen staatlichen finanziellen Hilfen in Anspruch?
Doch das tun wir. Bereits seit Anfang April haben wir im gesamten Unternehmen Kurzarbeit eingeführt. Ebenso haben wir bereits Anfang April mit Hilfe unserer Hausbanken alle erforderlichen Unterlagen bei der KfW für eine Überbrückungsfinanzierung eingereicht. Hierzu haben wir inzwischen die endgültige Zusage der KfW und müssen jetzt noch alle Papiere finalisieren und hoffen das wir dann mit der Auszahlung rechnen können, denn leider hat die KfW bei Anträgen mit hohen Summen trotzdem lange Bearbeitungszeiten, im Gegensatz zu den Aussagen der Bundesregierung. Allerdings konnten wir beim Überbrückungskredit nur eine Summe beantragen bei der noch davon ausgegangen werden musste, das Geld von allen Fluggesellschaften zu erhalten.
 
Trotz dieser Situation und das wir noch nicht alle von uns vorausbezahlten Gelder für Reisebuchungen von den Fluggesellschaften und aus dem Ausland zurückhaben, möchten wir aber unsere gemeinsamen Kunden nicht mehr so lange warten und nicht weiter im Ungewissen lassen.

Hier die möglichen Optionen, für die sich die Kunden entscheiden können:

Option 1: Insolvenzabgesichertes Sofort Bar-Guthaben auf der Buchung plus 150,00 Euro LMX Urlaubscash ontop!
Wir übersenden den Kunden eine Endabrechnung der abgesagten Reise inklusive des bei uns vorhandenen Urlaubsguthaben, welches dann bis einschließlich 31.10.2021, für eine neue Urlaubsreise bei LMX eingesetzt werden kann und ausschließlich über Ihr Reisebüro gebucht werden kann. Sollten die Kunden keine Gelegenheit haben das Urlaubsguthaben bis 31.10.2021 für eine neue Reise mit uns einzusetzen, verfällt das Guthaben natürlich nicht und wir erstatten den vollständigen Betrag. Im Übrigen wäre dieses Guthaben auch übertragbar. Zusätzlich bieten wir unseren gemeinsamen Kunden in diesem Fall ein LMX-Urlaubscash-Guthaben in Höhe von 150 Euro ontop an. Das LMX-Urlaubscash ist ähnlich wie ein Bordguthaben bei einer Kreuzfahrt zu verstehen. Dieses können die Kunden dann in Ihrem nächsten Urlaub für Ausgaben im Urlaubsland bei unserer Reiseleitung einlösen. Zum Beispiel für Ausflüge und Aktivitäten.

Option 2: Teilerstattung und insolvenzabgesichertes Restguthaben auf der Buchung
Wir bieten den Kunden ebenso an, den Kostenanteil der Reise, welcher den Fluganteil übersteigt auszuzahlen, denn das für die Kunden an die Fluggesellschaft gezahlte Geld haben wir ja leider noch nicht zurück. Wir überweisen unseren gemeinsamen Kunden also den Betrag, welcher den Fluganteil der Reise übersteigt und senden ihnen anschließend die Endabrechnung der abgesagten Reise, welche das Restguthaben aufzeigt. Dieses kann wiederum bis einschließlich 31.10.2021 für eine neue Urlaubsreise bei LMX eingesetzt werden und ausschließlich über Ihr Reisebüro gebucht werden. Die Höhe des Fluganteils sowie des resultierenden Erstattungsbetrages erfahren die Kunden in unserem E-Mail-Anschreiben. Haben unsere gemeinsamen Kunden nur eine Anzahlung getätigt, die niedriger als der Fluganteil ist, dann können wir natürlich keine Teilerstattung vornehmen und sie erhalten von uns die Endabrechnung über das Restguthaben, welches ebenso bis einschließlich 31.10.2021, für eine neue Urlaubsreise bei LMX eingesetzt werden kann und über Ihr Reisebüro gebucht werden muss. Setzen die Kunden das Restguthaben bis 31.10.2021 nicht ein, erstatten wir auch diesen Betrag danach. Auch dieses Guthaben ist übertragbar.

Option 3: Rückerstattung nach Erstattung durch Fluggesellschaft
Wir erstatten das gesamte Guthaben per Überweisung. Dies können wir aber leider erst gewährleisten, sobald wir das für Sie an die Fluggesellschaft vorausbezahlte Geld zurückbekommen haben. So wie sich Fluggesellschaften momentan verhalten gehen wir davon aus, dass dies leider wahrscheinlich noch bis September dauern kann, denn wir werden wohl zum Teil auch gegen Airlines für Ihr Geld klagen müssen, wir haben bereits mit den rechtlichen Vorbereitungen begonnen. Sollte die Situation mit den Airlines sich entspannen, passen wir den Auszahlungsprozess entsprechend an.

Für alle 3 Optionen gilt: Das Guthaben ist insolvenzabgesichert!
Mit der Buchungsbestätigung haben unsere gemeinsamen Kunden für ihre Buchungsnummer einen Reisepreissicherungsschein der Swiss Re erhalten, das Urlaubsguthaben verbleibt auf der Buchungsnummer und ist somit abgesichert. LMX verfügt über eine gültige Insolvenzversicherung bis 31.10.2021. 
Hier die insolvenzrechtliche Beurteilung des anerkannten Reiserechtsanwaltes Christian Wennemuth.

Und noch ein paar Anmerkungen zu Thema Gutscheine oder Guthaben bzw. Restguthaben, wie wir es nennen. Das wird ja aktuell von vielen Reiseveranstaltern als Ersatz für eine sofortige Auszahlung des Reisepreises angeboten.

Die Bundesregierung hat am 20.05.2020 im Bundestag der Gutscheinlösung zugestimmt, die Insolvenzsicherheit bestätigt und dafür die Garantie übernommen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) appellierte an betroffene Kunden, einen Gutschein zu akzeptieren: „Wer sich für einen Gutschein entscheidet, leistet auch einen wichtigen Beitrag dazu, die Vielfalt der Angebote und Dienstleistungen im Reisesektor zu erhalten.“ Auch die EU hatte bereits seit längerem den Einsatz von Gutscheinen begrüßt, wenn dem Verbraucher die Wahl, wie auch bei unserem Angebot, gelassen wird. Verbraucherzentralen halten diesen Weg ebenfalls für gangbar. Sollte es zwischenzeitliche rechtliche Änderungen im Zusammenhang mit der Erstattung von Reiseguthaben geben werden wir uns selbstverständlich daranhalten.

Ansonsten sind wir uns natürlich der aktuellen Rechtslage bewusst aber bitte bedenken Sie das auch wir als langjähriger und erfolgreicher Reiseveranstalter, den es jetzt schon seit knapp 20 Jahren gibt, genau wie Sie unverschuldet in diese nicht vorhersehbare Pandemie-Situation geraten sind. Wir können Ihnen an dieser Stelle nur ausdrücklich versichern, dass wir unsere gemeinsamen Kunden nicht um Ihr wohlverdientes Geld bringen möchten, sondern alles Menschenmögliche dafür tun, dieses Geld und gleichzeitig das Überleben unseres Unternehmens und damit das Schicksal unserer Mitarbeiter und auch deren Familien zu sichern! Ebenso kämpfen wir an Ihrer Seite auch um das Überleben aller Reisebüros, denn wir brauchen uns gemeinsam für eine gute Zukunft!

Apropos Zukunft!

Sicherheit für Sie durch gesicherte Provisionen! Sie haben die Wahl!
Wir sind uns sehr der aktuellen Lage unserer Vertriebspartner, von Euch Reisebüros bewusst. Durch diese noch nie dagewesene außergewöhnliche Situation verlieren Sie leider Ihren Provisionsanspruch.

Daher möchten wir Ihnen 2 Möglichkeiten vorschlagen:

Sonderprovision von 13% auf Neubuchung unter Anrechnung der oben erklärten Guthabenoptionen! Hier müssen Sie nichts weiter tun! Außer natürlich Ihre Kunden zu einer neuen Buchung anzuhalten.
Entscheiden sich unsere gemeinsamen Kunden für ein Gesamt- oder Restguthaben (Option 1 oder 2) bei LMX und Sie wünschen keine Provisionsvorauszahlung (siehe unten) auf dieses Guthaben, dann zahlen wir Ihnen bei Neubuchung der Kunden und Anrechnung des Guthabens auf die neue Buchung eine Sonderprovision in Höhe von 13%! Mit dieser erhöhten Provision möchten wir Ihnen auch Ihren Mehraufwand vergüten.

Dies gilt ausschließlich für Vertriebspartner im Einzelagenturmodell mit oder ohne Kooperationsbindung aber ohne Sondervereinbarung!

Grundprovision als Vorauszahlung auf Guthabenhöhe
Entscheiden sich unsere gemeinsamen Kunden für ein Gesamt- oder Restguthaben (Option 1 oder 2) bei LMX, dann können wir Ihnen auf Wunsch auf dieses Guthaben Ihre aktuell gültige Provision gemäß Einzelagenturmodell anrechnen. Diese Provision wird bei Neubuchung der Kunden und Anrechnung des Guthabens auf die neue Buchung, mit der dann zu zahlenden Provision gemäß aktuell gültigem Provisionsmodell verrechnet.

Dies tun wir sehr gern, um unsere bereits vorhandene und stetige regelmäßige Zusammenarbeit fortzusetzen und nach dieser Krise wieder ausbauen zu können. Dies analysieren wir gerne für Sie und behalten die Guthaben und die darauf gezahlte Provision in Abhängigkeit Ihres Umsatzverlaufes gemeinsam mit Ihnen im Auge für den Fall, dass die Kunden nicht bis 31.10.2021 eine neue Reise mit LMX bei Ihnen einbuchen.

Wie funktioniert es? Wir informieren Sie, sobald unsere gemeinsamen Kunden sich für ein Guthaben bei uns entschieden haben und geben Ihnen die Wahl, die Provisionsvorauszahlung auf das Guthaben in Anspruch zu nehmen oder sich für die Sonderprovision in Höhe von 13% auf die Neubuchung mit Guthabenanrechnung zu entscheiden. Dies tun wir Zug um Zug im monatlichen Rhythmus.

Dies gilt ausschließlich für Vertriebspartner im Einzelagenturmodell mit oder ohne Kooperationsbindung aber ohne Sondervereinbarung!

Provisionsmodell 2020/2021
Wir haben uns für Ihre Planungssicherheit entschieden, unser aktuell gültiges Einzelagenturmodell auch für das kommende Geschäftsjahr fortzuschreiben.

Bleiben sie gesund und freuen Sie sich mit uns auf eine hoffentlich wieder bald kommende ungezügelte Reisefreiheit!


Ihr LMX Vertriebsteam